Außergewöhnliche Belastungen: kein verfassungsrechtlicher Anspruch nicht beihilfeberechtigter Personen auf den Abzug beihilfefähiger
Krankheitskosten ohne Abzug einer zumutbaren Belastung
Leitsatz
1. Gegen den Ansatz einer zumutbaren Belastung, wie ihn § 33 Abs. 3 EStG vorsieht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken
(vgl. ).
2. Auch Krankheitskosten, die bei Beamten beihilfefähig wären (im Streitfall: Kosten für Zahnimplantat und Brille), können
bei anderen Steuerpflichtigen nicht ohne Kürzung um die zumutbare Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt
werden; insoweit liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern gegenüber Beamten in Form eines gleichheitswidrigen
Begünstigungsausschlusses vor und ist daher eine von den geltenden Vorschriften des § 33 Abs. 1 und Abs. 3 EStG abweichende
Berücksichtigung der beihilfefähigen Aufwendungen verfassungsrechtlich nicht geboten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1730 IAAAG-84878
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