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LSG Rheinland-Pfalz Beschluss v. - L 5 KA 17/18 B

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ist der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Widerspruchsverfahren höher als der Streitwert des Gerichtsverfahrens, kommt insofern eine abweiche Festsetzung nach § 33 RVG in Betracht.

2. Zur materiellen Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 197 SGG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AAAAG-84859

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