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Acht führende Wirtschaftsverbände fordern angemessene Umsetzung der ATAD-Richtlinie
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-Tax Avoidance Directive – ATAD-Richtlinie) sieht auch eine Anpassung der nationalen Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung vor. Bis zum muss dies entsprechend der Vorgaben der ATAD-Richtlinie geschehen sein.
Acht führende Wirtschaftsverbände (u. a. für Banken, Versicherungen, Handel, Handwerk, Industrie) setzen sich aktuell für eine angemessene Modernisierung der deutschen Hinzurechnungsvorschriften (§§ 7 bis 14 AStG) ein. Die Neuausrichtung der Hinzurechnungsbesteuerung sollte nach Meinung der Verbände die Vorgaben der ATAD-Richtlinie auf Mindestschutzniveau umsetzen und nicht darüber hinausgehen.
Mit Blick auf den Finanzsektor wird für Banken und Versicherungen gefordert, dass die in der ATAD-Richtlinie eingeräumte Option, pas...