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Zuwendungsnießbrauch bei Grundvermögen
Modell für ein zeitlich befristetes „Familiensplitting“
Das gesetzlich nicht vorgesehene sogenannte Familiensplitting beruht auf der Überlegung, dass durch eine Verteilung der Einkünfte auf mehrere Familienmitglieder unter Ausnutzung der Progressionsvorteile eine geringere Steuerbelastung erreicht werden kann. Das Grundkonzept des Familiensplittings ist nicht neu – Joachim Lang hat es bereits im Jahr 1981 nach französischem Vorbild entwickelt (Lang, Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer, 1981, S. 650 ff.). Da auch im jüngsten Koalitionsvertrag der GroKo die Tarifstruktur bei der Einkommensteuer nicht verändert werden soll, beleuchtet der nachfolgende Beitrag die Möglichkeiten, wie ein „Familiensplitting“ mittels Zuwendungsnießbrauch erreicht werden kann.
Die Zuwendung eines Nießbrauchsrechts von den Eltern an ihre Kinder führt bei einem vermieteten Grundstück zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung. Dadurch lässt sich das sogenannte Familiensplitting auf einem Umweg realisieren.
Der Vorteil aus der Verteilung der Einkünfte auf mehrere Familienmitglieder unter Ausnutzung der Progressionsvorteile fällt bei einem bebauten Grundstück niedriger aus als bei einem unbebauten Grundstüc...