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Anforderungen an Liquiditätsbilanzen zur Prüfung der Zahlungsunfähigkeit
BGH verschärft den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit
[i]Sikora, Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, NWB 4/2012 S. 308 NWB KAAAE-00216 Zur Prüfung des Insolvenzgrunds der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) sind sog. Liquiditätsbilanzen zu erstellen. In diesen sind aktivseitig die verfügbaren Zahlungsmittel und passivseitig die zu bedienenden Zahlungspflichten abzubilden. Umstritten war dabei seit jeher, ob bei der Prüfung des mindestens dreiwöchigen Bestehens einer relevanten Deckungslücke (sog. Zahlungsstockungsprüfung) neben den zum Stichtag fälligen Zahlungspflichten (sog. Passiva I) auch die im Drei-Wochen-Zeitraum neu fällig werdenden Zahlungspflichten (sog. Passiva II) zu berücksichtigen sind. Mit der vor kurzem veröffentlichten [i]BGH, Urteil v. 19.12.2017 - II ZR 88/16 NWB VAAAG-71415 Entscheidung II ZR 88/16 hat der BGH dies nun bejaht und damit den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit sowie die damit verbundenen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken deutlich verschärft. Zudem hat er wichtige Klarstellungen zur bilanziellen Darlegungs- und Beweislastverteilung im Haftungsprozess getroffen. Der Beitrag erläutert die BGH-Entscheidung und illustriert, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis ergeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bisherige Rechtslage und Praxis
[i]Gehrmann, Insolvenzverfahren, infoCenter NWB BAAAB-05672 Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigke...