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BBK Nr. 11 vom Seite 504

Anforderungen an Liquiditätsbilanzen zur Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Karl Sikora

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 535Der BGH hat die langjährige Streitfrage nach den passivseitigen Ansatzposten der Zahlungsstockungsbilanz im Rahmen der Zahlungsunfähigkeitsprüfung geklärt. Zudem hat er wichtige Klarstellungen zur bilanziellen Darlegungs- und Beweislastverteilung im Haftungsprozess getroffen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Das

[i]BGH, Urteil v. 19.12.2017 - II ZR 88/16 NWB VAAAG-71415 In der Zahlungsstockungsbilanz sind nach dem BGH die verfügbaren Zahlungsmittel sowie die innerhalb von drei Wochen flüssig zu machenden Mittel (Aktiva I+II) den am Stichtag fälligen sowie den innerhalb von drei Wochen neu fällig werdenden Zahlungspflichten (Passiva I+II) gegenüberzustellen. Damit hat er die sog. Bugwellentheorie abgelehnt.

[i]Beweislast bei der Geschäftsführung Zudem hat der BGH entschieden, dass der Insolvenzverwalter im Haftungsprozess gegen die Geschäftsführung seiner Darlegungslast zur Zahlungsunfähigkeit genügt, wenn er die Liquiditätsbilanz aus der schuldnerischen Buchhaltung ableitet. Eine so dargelegte Zahlungsunfähigkeit kann der Geschäftsführer nicht mit dem pauschalen Einwand widerlegen, dass die Buchhaltung unrichtig sei. Vielmehr muss er substantiiert darlegen und ggf. beweisen, welche Buchungen unrichtig se...