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Track 10 | Sonderausgaben: Keine Berücksichtigung selbst getragener Krankheitskosten
Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Krankenversicherung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Mit diesem Urteil führt der BFH seine Rechtsprechung zur insoweit vergleichbaren Kostentragung bei einem Selbstbehalt fort.
Auch bei dem nächsten Urteil geht es um den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat aber eine erheblich größere praktische Bedeutung.
Betroffen sind privat Krankenversicherte, die nur geringe Krankheitskosten haben. Hintergrund ist, dass die Versicherer es mit einer Beitragserstattung belohnen, wenn Rechnungen oder Belege nicht eingereicht, sondern selbst übernommen werden.
Der X. Senat des BFH hat jetzt klargestellt: Die Krankenversicherungsbeiträge sind um die erhaltenen Beitragserstattungen zu kürzen. Die selbst getragenen Krankheitskosten können nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Vor zwei Jahren hatte der BFH bereits entschieden: Zahlungen aufgrund von Eigenbeteiligungen sind keine Beiträge zu einer...