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Track 07 | Behinderten- Pauschbetrag: Aufteilung bei der Einzelveranlagung von Ehegatten
Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (vgl. § 33b Abs. 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen. Das folge schon aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut, der von außergewöhnlichen Belastungen ausgeht, zu denen auch die Pauschbeträge des § 33b EStG gehören.
Wir bleiben noch bei außergewöhnlichen Belastungen. – Vor einem Jahr hatten wir Sie über ein Urteil des Thüringer Finanzgerichts informiert. Die Richter aus Gotha hatten in erster Instanz entschieden: Bei einer Einzelveranlagung von Ehepaaren kann bei einem übereinstimmenden Antrag beider Eheleute auch der einem Ehegatten zustehende Behindertenpauschbetrag hälftig aufgeteilt werden. Der Bundesfinanzhof hat dies jetzt bestätigt.
Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung: Es dürfen nur Aufwendungen verteilt werden, nicht aber Pauschbeträge und Freibeträge. Dieser restriktiven Sichtweise hat der III. Senat des BFH eine klare Absage erteilt. Im Gesetz sei geregelt, dass Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen hälftig aufgeteilt werden können. Der Behindert...