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Track 13 | Billigkeitsverfahren: Erlass der Abgeltungsteuer auf Erträge aus Kapitallebensversicherung
Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen kann es angebracht sein, die Abgeltungsteuer auf die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung aus persönlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn dies zur Sicherung der Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen im Alter erforderlich ist. Die in § 227 AO normierte Pflicht der Finanzbehörden gelte grundsätzlich unabhängig von der Steuerart, dies müsse auch für die unterschiedlichen Erhebungsformen der Einkommensteuer gelten.
Ein rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen FG zugunsten der Steuerzahler hat – nach meiner Wahrnehmung – nicht die Aufmerksamkeit gefunden, die es verdient hat. In einem Satz lässt es sich so zusammenfassen: Es kann angebracht sein, die Abgeltungsteuer auf die Erträge aus einer Kapitallebensversicherung aus persönlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn dies zur Sicherung der Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen im Alter erforderlich ist. Bei einem Erlassantrag aus persönlichen Billigkeitsgründen kann Ihnen das Urteil gut als Argumentationshilfe dienen.
Im Streitfall hatte eine Steuerzahlerin ihre Kapitallebensversicherung beliehen. Die Ablaufleistung war daher steuerpflichtig. Das Finanzamt argumentierte: Der...