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BFH 30.01.2018 VIII R 42/15, NWB 22/2018 S. 1584

Einkommensteuer | Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben

Die Bildung einer Rücklage i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist nach dem auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes „Stehenlassen“ der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass dem Regiebetrieb die entsprechenden Mittel weiterhin als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollen.

Anmerkung:

Die Entscheidung ist für kommunale Gebietskörperschaften mit Regiebetrieben, deren Gewinne (anders als bei Eigenbetrieben) für die Trägerkörperschaft unmittelbar verfügbar sind und deshalb zu Kapitaleinkünften i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 20 Buchst. b EStG führen, wenn sie nicht den Rücklagen zugeführt werden, höchst bedeutsam. (a) Der BFH le...