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Transferkosten bei Betriebsveranstaltungen sind kein Arbeitslohn
Die Entscheidung des NWB YAAAG-82252 könnte der Auftakt einer m. E. dringend gebotenen Diskussion der steuerlichen Behandlung von Reisekosten im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen sein.
Im Streitfall ging es um das Jahr 2008 und somit um die bis einschließlich Kalenderjahr 2014 geltende Rechtslage. Die Klägerin richtete eine abendliche Veranstaltung zur Ehrung von Jubilaren in einem angemieteten Saal aus, wozu die gesamte Belegschaft geladen war. Unstreitig handelte es sich hierbei um eine Betriebsveranstaltung i. S. der R 19.5 LStR 2008. Die Arbeitnehmer waren grds. darauf verwiesen, selbständig an- und abzureisen. Es bestand jedoch die Möglichkeit, von der Hauptverwaltung der Klägerin zum Veranstaltungsort und für den späteren Rückweg einen zeitweise halbstündig verkehrenden „Shuttle-Bus“ in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitnehmer mussten mit der Veranstaltungszusage entscheiden, ob sie den Shuttle nutzen wollten. Von den 160 Teilnehmern nahm ca. ein Drittel des Teilnehmerkreises das Transferangebot an. Die Kosten für den Transfer lagen bei nur ca. 500 €, führten aber durch die Einb...