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LSG Sachsen Urteil v. - L 1 KA 22/14

Die Beteiligten streiten darüber, ob in den Honorarbescheiden für das Quartal III/2013 die Ansätze gemäß Gebührenordnungsposition (GOP) Nr. 27320 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für das betreffende Quartal (EBM) abgesetzt werden mussten, wenn für einen Behandlungsfall die Notfallpauschale gemäß GOP Nr. 01210 angesetzt war.

Fundstelle(n):
GAAAG-84199

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