Versteuerung des Nutzungsentgeltes für
die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche
für den Naturschutz
Leitsatz
1. Das Nutzungsentgelt für
die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche
für den Naturschutz (in Form sog. Ökopunkte) ist im Rahmen der Überschusseinkünfte
grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern.
2. Gleiches gilt für ein Entgelt
für die Übernahme einer Kompensationsverpflichtung für die Beeinträchtigung
der Natur durch Baumaßnahmen.
3. Eine Verteilung gemäß §
11 Abs. 1 Satz 3 EStG kommt unabhängig von weiteren Voraussetzungen
nur in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für das
Nutzungsrecht festgelegt ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1096 Nr. 13 ErbStB 2018 S. 200 Nr. 7 FAAAG-84169
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