Anforderungen an die schlüssige Begründung
einer Schätzung des Finanzamts im summarischen Verfahren
Leitsatz
Bei
einer Schätzung gemäß § 162 AO muss das Finanzamt auch im summarischen
Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes ausreichende Belege vorlegen,
die Zweifel an einer Schätzungsbefugnis des Finanzamts ausräumen
und zudem seine Schätzung der Höhe nach durch die Offenlegung einer
nachvollziehbaren Kalkulation substantiieren. Dafür müssen sowohl
die verwendeten Ausgangszahlen (in der Regel die Buchungskonten),
als auch der Kalkulationsweg nachvollziehbar dargestellt werden,
damit das Finanzgericht in die Lage versetzt wird, seine eigene
Schätzungsbefugnis auszuüben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 902 Nr. 11 PStR 2018 S. 223 Nr. 9 BAAAG-84166
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