Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aufgrund der dem Steuerpflichtigen
erst nachträglich bekannt gewordenen Abzugsmöglichkeit für Unterhaltsleistungen an die das neugeborene gemeinsame Kind betreuende
Lebengefährtin
Leitsatz
Sind in den bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheiden 2013 und 2014 die –in den Steuererklärungen nicht geltend
gemachten– Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für die mit ihm nicht verwandte und nicht verheiratete Lebensgefährtin,
die das neugeborene gemeinsame Kind betreut hat und gegenüber dem Steuerpflichtigen nach § 1615l BGB unterhaltsberechtigt
war, nicht berücksichtigt worden, so ist eine Änderung der Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO nicht aufgrund eines
groben Verschuldens des Steuerpflichtigen ausgeschlossen. Nach der Gestaltung der Steuererklärungsvordrucke für die Jahre
2013 und 2014 musste es sich dem Kläger nicht aufdrängen, dass er auch seine Unterhaltsleistungen für die mit ihm nicht verwandte
und nicht verheiratete Lebensgefährtin als Mutter des gemeinsamen Kindes einzutragen hatte.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1086 Nr. 13 YAAAG-84154
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