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Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts ist kein privates Veräußerungsgeschäft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAG-84026 Mit Urteil v. - IX R 25/15 NWB QAAAG-78874 hat der BFH entschieden, dass die Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 EStG ist. Er macht dies am fehlenden Entgelt bei der Erbbaurechtsbestellung und an der mangelnden Identität zwischen angeschafftem Grundstück und veräußertem Erbbaurecht fest. Die Entscheidung zeigt mögliches steuerliches Gestaltungspotenzial bei privaten Grundstücksveräußerungen auf.
Ausführlicher Beitrag s. .
Sachverhalt und Entscheidungsgründe des
[i]Bestellung eines Erbbaurechts an unbebautem Grundstück Der BFH hatte sich mit der Qualifikation der Veräußerung eines unentgeltlich bestellten Erbbaurechts als privates Veräußerungsgeschäft zu beschäftigen. Nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt erwarb eine GbR ein Grundstück und bestellte der Klägerin ein Erbbaurecht an diesem. Im Gegenzug verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines Erbbauzinses und übernahm die mit der Bestellung verbundenen Kosten. Sechs Jahre später wurden Grundstück und Erbbaurecht veräußert.
[i]FG hielt § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG für einschlägig Die Finanzverwaltung vertrat die Auffassung, bei der Veräußerung handele es sich um ein privates Veräußerungs...