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BFH  - VII R 20/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 37 Abs 2 S 1, AO § 44 Abs 1, AO § 191 Abs 1 S 1, AO § 218 Abs 2, AO § 5, UStG § 2 Abs 2 Nr 2

Rechtsfrage

1. Besteht ein Befriedigungsanspruch des Finanzamts gegenüber der Organgesellschaft als Haftungsschuldner nach § 73 AO, wenn eine Haftungsinanspruchnahme wegen der Subsidiarität der Haftung gegenüber der Inanspruchnahme des Steuerschuldners nach § 191 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 5 AO ermessensfehlerhaft wäre, weil die Steuerschuldnerin selbst leistungsfähig ist (Anschluss an )?

2. Zahlt die (vermeintliche) Organgesellschaft auf die (vermeintliche) Umsatzsteuerschuld der Organträgerin, wenn sie regelmäßig eine fremde Verbindlichkeit tilgt (vgl. Urteil des Hessischen )?

3. Sind Zahlungen, soweit sie nach den zwischenzeitlich geänderten Umsatzsteuerfestsetzungen die Steuerschulden übersteigen, gemäß § 37 Abs. 2 AO der (vermeintlichen) Organträgerin zu erstatten, wenn aufgrund eines vermeintlichen - tatsächlich aber gar nicht vorliegenden - Organschaftsverhältnisses Zahlungen mittels Lastschrifteinzug bei der (vermeintlichen) Organgesellschaft nach dem für das FA erkennbaren Willen auf die Umsatzsteuerschulden der (vermeintlichen) Organträgerin geleistet wurden?

Aufrechnung; Ermessen; Erstattung; Haftung; Insolvenz; Organschaft; Steuerschulden; Tilgung

Fundstelle(n):
SAAAG-84075

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