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NWB Nr. 22 vom Seite 1618

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten in der Krise erfüllen

Zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung durch eigene und gerichtliche Maßnahmen

Dr. Christian Bosse

Die [i] Daumke/Keßler/Perbey, Der GmbH-Geschäftsführer, NWB Verlag Herne, 5. Aufl. 2016, 8.3 Rz. 871–980, ISBN: 978-3-482-45425-7 Haftung des Geschäftsführers in der Krise ist Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen. Der Geschäftsführer ist einerseits verpflichtet, die Masse der Gesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern, andererseits muss er die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten der Gesellschaft auch in der Krise erfüllen. Bislang wenig beleuchtet wurde die Frage, welche Handlungspflichten den Geschäftsführer im eröffneten Insolvenzverfahren treffen und wie er selbst eine eigene Haftung vermeidet oder Gerichte helfen, eine Haftung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sind zwei Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr interessant. Zum einen geht es um das Urteil des [i]Taube, NWB 17/2018 S. 1260 NWB RAAAG-62862, das verdeutlicht, dass der Geschäftsführer auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Steuerfestsetzungen vorgehen muss, um sich gegen eine persönliche Inanspruchnahme zu verteidigen. Zum anderen soll die Entscheidung des