Kompendium Gesundheitsökonomie Strukturen, Institutionen, Finanzierung
1. Aufl. 2018
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DD. Ambulante ärztliche Versorgung
D.11. Strukturen und Institutionen
Die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland ist hochgradig komplex reguliert. Ärzte agieren – mit Ausnahme der behördlich beschäftigten – zwar als selbstständig Tätige, sind aber einer öffentlichen Bedarfsplanung unterworfen, und ihre Vergütung ist staatlich reguliert. Die gesetzlichen Grundlagen der ambulanten Versorgung sind in den §§ 72 ff. des SGB V detailliert geregelt. Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sind die zentrale Institution der ambulanten Versorgung. Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen oder Masseure ergänzen das Leistungsspektrum.
Die Ärzte erfüllen ihre Aufgaben in Deutschland weit überwiegend in privatwirtschaftlich geführten Arztpraxen und erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Hinzu kommen Ärzte, die in Behörden oder öffentlichen Körperschaften arbeiten. Die niedergelassenen Ärzte gliedern sich in eine hausärztliche und 16 fachärztliche Fachrichtungen, wobei der Hausarzt erste Anlaufstelle und koordinierende Instanz für die Patienten sein soll.
Die Aufgaben der hausärztliche Versorgung, die durch Allgemeinmediziner, Internisten ohne S...