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Einkommen-/Lohnsteuer | Entschädigung und Schadenersatz; Einheitsbetrachtung; indizielle Beurteilung
(1) Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt worden ist (Bestätigung des Senatsurteils vom - IX R 28/16 NWB JAAAG-62869, BFHE 259 S. 272, BStBl 2018 II S. 86 = Kurzinfo StuB 2018 S. 44 NWB SAAAG-69103). (2) Ist neben einer Entschädigung für entgangene Einnahmen, die sich ihrer Höhe nach im Rahmen des Üblichen bewegt, eine weitere Zahlung vereinbart, die bei zusammenfassender Betrachtung den Rahmen des Üblichen in besonderem Maße überschreiten würde, spricht dies indiziell dafür, dass...