Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlustverrechnung bei unterjähriger Abspaltung (§ 15 Abs. 3 UmwStG)
Das BMF hat sein Schreiben vom - IV C 2 - S 1978 b/08/10001 NWB FAAAD-97991 (BStBl 2011 I S. 1314) im Hinblick auf sein überarbeitetes Schreiben zu § 8c KStG vom - IV C 2 - S 2745-a/09/10002: 004 NWB WAAAG-64116 (BStBl 2017 I S. 1645; vgl. dazu Adrian/Hahn, NWB QAAAG-72954) angepasst ().
Die Randnummern 15.41 und 23.03 des NWB FAAAD-97991 (BStBl 2011 I S. 1314) werden wie folgt geändert:
15.41: „In Abspaltungsfällen verringern sich bei der übertragenden Körperschaft verrechenbare Verluste, ein verbleibender Verlustvortrag, nicht ausgeglichene negative Einkünfte, ein Zinsvortrag sowie ein EBITDA-Vortrag. Nach § 15 Abs. 3 UmwStG erfolgt die Kürzung in dem Verhältnis, in dem bei Zugrundelegung des gemeinen Werts das Vermögen auf eine andere Körperschaft übergeht. In d...