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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 224/14

Leitsatz

Leitsatz:

Die Gerichte sind nicht ermächtigt, ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers zu setzen; vielmehr ist es ihre Aufgabe, den vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck eines Gesetzes zur Geltung zu bringen oder eine planwidrige Regelungslücke zu füllen.

Fundstelle(n):
PAAAG-83710

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