Teileinkünfteverfahren, Sondervergütungen und Gesellschafterdarlehen
Leitsatz
1. Über die Steuerfreistellung nach § 3 Nr. 40 EStG (und damit auch über das Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG) ist bereits
auf der Ebene des Feststellungsverfahrens für die Personengesellschaft und nicht erst im Festsetzungsverfahren hinsichtlich
des Folgebescheids (Einkommensteuerbescheid des Mitunternehmers) bindend zu entscheiden.
2. Zinseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen, die die Gesellschafter einer Personengesellschaft als Sondervergütungen bezogen
haben, unterliegen nicht deshalb dem Teileinkünfteverfahren, weil die Gesellschaft ihrerseits Dividenden aus ihrer Beteiligung
an einer ausländischen (hier spanischen) Kapitalgesellschaft bezogen hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 1430 Nr. 25 DStR 2018 S. 6 Nr. 43 DStRE 2018 S. 1482 Nr. 24 DStZ 2018 S. 401 Nr. 12 EFG 2018 S. 928 Nr. 11 GmbH-StB 2018 S. 228 Nr. 7 StB 2018 S. 205 Nr. 7 BAAAG-83557
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