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GbR | Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag
Fehlen Vereinbarungen über das schiedsrichterliche Verfahren, gelten die gesetzlichen Regeln. Auf die Mindestanforderungen, die Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen erfüllen müssen, um auch Beschlussmängelstreitigkeiten zu erfassen, kommt es nicht unmittelbar an, wenn mit der beabsichtigten Schiedsklage weder die Anfechtbarkeit noch die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen geltend gemacht werden sollen. [i]Zur neuen DIS-SchiedsgerichtsO Bisle, NWB 18/2018 S. 1287
Vorliegend waren die Beteiligten alleinige GbR-Gesellschafter und gerieten nach Ausscheiden des Antragstellers über die Auseinandersetzung der Gesellschaft in Streit, in dessen Verlauf der Antragsgegner die vereinbarte Schiedsklausel unter Hinweis auf die Rspr. des NWB RAAAD-33033 („Sch...