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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 418/18

Gesetze: SGG § 73 Abs. 2; SGG § 73 Abs. 3 S. 1; RDGEG § 1 Abs. 3 S. 2; RDGEG § 1 Abs. 3 S. 3; RberG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; RDG § 13 Abs. 1; RDG § 13 Abs. 4 S. 1; RDV § 6 Abs. 1; RDV § 6 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Registrierung eines Rentenberaters ist ein Verwaltungsakt, der die Fachgerichte bei der Prüfung der Vertretungsbefugnis als Bevollmächtigter nicht bindet.

2. Eine unzulässige Klage auf Gewährung einer Verletztenrente begründet mangels Sachprüfung keinen Rentenbezug.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAG-83253

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