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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 3754/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Beweislastumkehr bei Aufhebungs- und Rücknahmeentscheidungen, die auf Umständen beruhen, die in der Sphäre des Leistungsempfängers liegen.

2. Es besteht keine Pflicht des Gerichts, einen Zeugen über sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 384 Nr. 2 ZPO zu belehren.

3. Eine Beweisaufnahme darf auch in einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin durchgeführt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAG-83249

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