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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 2969/17

Leitsatz

Leitsatz:

Werden Leistungen nach dem SGB II beantragt, obliegt es dem Antragsteller, dem Leistungsträger Kontoauszüge vorzulegen. Der Leistungsträger nach dem SGB II ist berechtigt und verpflichtet, diese Kontoauszüge zur Akte zu nehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EAAAG-83248

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