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BSG Urteil v. - 2 RU 41/94

Gesetze: RVO § 560

Ruhen des Verletztengeldes eines freiwillig unfallversicherten GmbH-Geschäftsführers beim Bezug von Geschäftsführerentgelt

Leitsatz

Das Verletztengeld eines freiwillig unfallversicherten GmbHGeschäftsführers ruht, soweit er das Geschäftsführerentgelt weiterbezieht.

Fundstelle(n):
GAAAG-83204

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