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USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 4

Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt

Udo Vanheiden

Für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs sind Leistungen, die vom Unternehmer mit der Absicht bezogen werden, die laufende unternehmerische Tätigkeit zu beenden und gleichzeitig die Gegenstände des Unternehmensvermögens bestmöglich zu verwerten, den allgemeinen Aufwendungen der bisherigen Tätigkeit zuzuordnen.

I. Leitsatz (amtlich)

Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte (steuerfreie) Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann.

II. Sachverhalt

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Eigentümer eines Grundstücks, das er bis März 2020 steuerpflichtig an die A verpachtet hatte. Er beabsichtige, das Grundstück zum Zwecke einer künftig anderweitigen Nutzung zu veräußern, und sah sich an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums durch den langfristigen Pacht- und Unterpachtvertrag ge­hindert. Der Kläger schloss daher in...