Rentenzahlungen aus einer vor dem abgeschlossenen, begünstigten privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
führen insgesamt zu Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
1. Eine Rentenversicherung gegen laufende Beitragsleistung, bei der das Kapitalwahlrecht nicht vor Ablauf von zwölf Jahren
ausgeübt werden kann, ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG in der zum gültigen Fassung (a.
F.) begünstigt, wenn eine laufende Beitragsleistung für mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart
ist.
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