Ein vom Liquidator der GmbH während des Insolvenzverfahrens ohne Genehmigung des Insolvenzverwalters eingelegter Einspruch
gegen einen Körperschaftsteuerbescheid ist unwirksam
keine nachträgliche und rückwirkende Genehmigung des Einspruchs nach Einstellung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche, wie z.B. die als Masseverbindlichkeit zu qualifizierende
Körperschaftsteuer für eine GmbH als Insolvenzschuldnerin, sind gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Steuerbescheid festzusetzen
(vgl. ).
2. Während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH ist nur der Insolvenzverwalter, nicht aber die GmbH als Insolvenzschuldnerin,
zur Einlegung eines Einspruchs gegen einen den Insolvenzzeitraum betreffenden Körperschaftsteuerbescheid befugt.
3. Ein während des Insolvenzverfahrens vom Liquidator der GmbH als Insolvenzschuldnerin eingelegter, nicht vom Insolvenzverwalter
genehmigter und damit unwirksamer Einspruch gegen einen Körperschaftsteuerbescheid kann nicht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens
nachträglich und rückwirkend vom Liquidator als dem nunmehrigen Vertreter der GmbH mit der Folge genehmigt werden, dass der
Einspruch nunmehr nachträglich als fristgerecht und wirksam zu behandeln wäre.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1005 Nr. 12 GmbH-StB 2018 S. 232 Nr. 7 PAAAG-82524
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