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BÜRO Nr. 5 vom Seite 19

Der Schutz geistigen Eigentums: Gewerbliche Schutzrechte und das Urheberrecht

Dipl.-Betriebswirt (FH)/Dipl.-Hdl. StR Alexander Moritz; Mayen

In Buero 03/2018 wurde das gewerbliche Schutzrecht der Marke vorgestellt. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, sein geistiges Eigentum zu schützen, um sich seine Anstrengungen vergüten lassen zu können. Dieser Beitrag befasst sich mit den Schutzrechten Patent, Gebrauchsmuster, Designschutz und dem Urheberrecht.

Nachahmung als Ausdruck der Verehrung?

„Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung“, schrieb einst der irische Schriftsteller Oscar Wilde. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage kann man kaum anzweifeln, denn wer imitiert schon etwas, das er nicht gut findet? So schmeichelhaft dies für den Nachgeahmten auch sein mag, kaufen kann er sich für die Ehre leider nichts. Denn in Deutschland, wie in den meisten Rechtsordnungen, gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Das heißt, nicht geschützte geistige Leistungen gelten als gemeinfrei und dürfen ohne Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung verwendet werden.

Hintergrund dieses Prinzips ist, dass bereits existierende Erfindungen Grundlage für darauf aufbauende Innovationen sein können und durch ebenjene Nachahmungsfreiheit weitere Erfindungen ermöglicht werden, was letztlich der gesamten Volkswirtschaft und damit der Gesellschaft zu...

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