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Auskunfts- und Vorlageverlangen der Betriebsprüfung als Verwaltungsakt
(1) Sofern ein Auskunfts- und Vorlageverlangen der Betriebsprüfung den prüfungsbefangenen Zeitraum betrifft, handelt es sich gem. rkr. NWB ZAAAG-48784 (EFG 2017 S. 1052) im Regelfall um eine nicht selbständige anfechtbare Vorbereitungshandlung, welche von der Prüfungsanordnung gedeckt ist. (2) Ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt liegt nur vor, wenn der Stpfl. die Aufforderung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt als Maßnahme zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einleitung eines Erzwingungsverfahrens verstehen muss (vgl. NWB VAAAB-04864, BStBl 1999 II S. 199 = Kurzinfo StuB 1999 S. 278). (3) Für eine solche Einordnung reicht das bloße Aufzeigen denkbarer steuerlicher Konsequenzen bei der vorzunehmen...