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Hessisches FG | Ausschüttungen einer luxemburgischen SICAV
(1) Die Ausschüttung einer luxemburgischen SICAV an eine mit mehr als 25 % beteiligte inländische KGaA kann als Schachteldividende nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA Luxemburg 1958/1973 steuerbefreit sein. (2) Eine Schachteldividende nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA S. 331Luxemburg liegt nicht vor, wenn die Ausschüttung auf einer Rückgewähr von Einlagen beruht. Um eine solche handelt es sich, wenn die SICAV im Zeitpunkt der Ausschüttung ausschließlich über aus Einlagen stammendes Vermögen verfügt und daher die Ausschüttung nach dem luxemburgischen Gesellschaftsrecht zu einer Herabsetzung des variablen Grundkapitals der SICAV führt. Der abkommensrechtlichen Beurteilung als Rückgewähr von Einlagen steht nicht entgegen, dass die Ausschüttung nach dem InvStG als ausgeschüttete oder als ausschüttungsgleiche Erträge anzusetzen ist.