Zur steuerrechtlichen Behandlung von Versorgungsleistungen aufgrund eines Altenteilsvertrages.
Maßgebendes Kriterium für die Frage, ob ein WG Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein kann,
ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorbehaltsnießbrauch.
Die Vermögensübergabe muss sich so darstellen, dass die vom Übernehmer zugesagten Leistungen als zuvor vom Übergeber vorbehaltene
- abgespaltene - Nettoerträge vorstellbar sind.
Zu den Anforderungen an die Darlegung der ausreichenden Ertragsfähigkeit des übernommenen Vermögens als Voraussetzung für
den Abzug von Altenteilsleistungen.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 39 DStRE 2018 S. 1293 Nr. 21 EFG 2018 S. 828 Nr. 10 ErbStB 2018 S. 196 Nr. 7 HAAAG-82048
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