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FG Münster Urteil v. - 13 K 3313/15 F EFG 2018 S. 897 Nr. 11

Gesetze: AO § 52 Abs 1 S 1; AO § 52 Abs 2; AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 2; AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 5; AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 6; AO § 59; AO § 60a

Gemeinnützigkeit

Verein zur Unterhaltung eines Friedhofs mit Trauerhalle nicht gemeinnützig

Leitsatz

Ein Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck darauf gerichtet ist, „einen Friedhof mit einer Trauerhalle für seine Mitglieder zu unterhalten”, ist nicht gemeinnützig.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 897 Nr. 11
EAAAG-82036

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