Arbeitshilfe - Stand: 28.11.2019

Insolvenzordnung: Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit - Abgrenzung von Aufklärungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters zu Verwaltungshandeln i.S. des § 55 InsO

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1. Macht die bloße Duldung einer (freiberuflichen) Tätigkeit des Insolvenzschuldners durch den Insolvenzverwalter oder dessen bloße Kenntnis die aufgrund dieser Umsätze entstehende Umsatzsteuer zu einer Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO?

2. Führen zur Bestimmung des Umfangs der Masse durchgeführte Aufklärungsmaßnahmen des Insolvenzverwalters hinsichtlich der ungeklärten Unternehmereigenschaft des Schuldners zu einem Verwaltungshandeln i.S. des § 55 InsO?

3. Ändert die seit dem geänderte Fassung des § 35 InsO das bisherige Ergebnis (s.a. Urteil des Sächsischen )?

4. Führt der Umstand, dass der Insolvenzverwalter keine Erklärung i.S.v. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO abgegeben hat (und mangels Kenntnis auch nicht abgeben konnte), zu einem pflichtwidrigen Unterlassen und somit dazu, dass allein aus diesem Grunde losgelöst von den Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO das Vorliegen einer sonstigen Masseverbindlichkeit zu bejahen wäre?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NAAAG-81959