Arbeitshilfe - Stand: 29.05.2019

Außenstellplätze bei einem gemischtgenutzten Grundstück - Einbeziehung in die Ermittlung der abziehbaren und der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge?

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Wie sind die Außenstellplätze bei einem gemischtgenutzten Grundstück in die Ermittlung der abziehbaren und der nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge einzubeziehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
TAAAG-81957