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FG Münster Urteil v. - 1 K 2943/16 L EFG 2018 S. 831 Nr. 10

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz1 Nr. 1, EStG § 42d

Lohnsteuerhaftung

Rechtsanwaltssozietät: Haftung für nicht abgeführte Lohnsteur auf übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und Umlage der RA-Kammer für elektronisches Anwaltspostfach bei angestelltem Rechtsanwalt

Leitsatz

Übernimmt eine als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Rechtsanwaltssozietät die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Kammerbeiträge, DAV-Beiträge und die Umlage der RA-Kammer für elektronisches Anwaltspostfach eines angestellten Rechtsanwalts, wendet sie diesem lohnsteuerpflichtige geldwerte Vorteile zu, für die Lohnsteuerpflicht besteht und für deren Lohnsteuer die Sozietät haftet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGMS:2018:0201.1K2943.16L.00

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2018 S. 509
DB 2018 S. 18 Nr. 16
DStZ 2018 S. 364 Nr. 11
EFG 2018 S. 831 Nr. 10
KSR direkt 2018 S. 12 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2018 S. 1432
QAAAG-81783

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