RL (EU) 2015/849 Anhang I
Anhang I

Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 13 Absatz 3 zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:

  1. Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,

  2. Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,

  3. Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.

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IAAAG-81764