Anhang I
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der Sorgfaltspflichten nach Artikel 13 Absatz 3 zu ergreifenden Maßnahmen Rechnung tragen müssen:
Zweck eines Kontos oder einer Geschäftsbeziehung,
Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der ausgeführten Transaktionen,
Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung.
Fundstelle(n):
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IAAAG-81764