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NWB Nr. 18 vom Seite 1341

Digitaler Finanzbericht

[i] Digitaler Finanzbericht Die Deutsche Bundesbank informiert auf einer eigenen Webseite über den bundesweit einheitlichen Standard „Digitaler Finanzbericht“ (DiFin), auf den seit April 2018 umgestellt wird. Jahresabschlüsse für 2017 können mit dem neuen Verfahren an teilnehmende Banken/Sparkassen übertragen werden. DiFin sind für alle Ersteller von Jahresabschlüssen und damit auch für kleinere Steuerberaterkanzleien praktikabel.

Durch das neue Verfahren ändert sich die Haftungssituation zwischen dem beteiligten Steuerberater und der empfangenden Bank/Sparkasse nicht. Die am DiFin teilnehmenden Kreditinstitute haben rechtlich klargestellt, dass die „wirtschaftlichen Berater“ ihnen gegenüber nicht für (grob) fahrlässig verursachte Schäden haften, die ausschließlich aus der Besonderheit der elektronischen Abschlussübermittlung entstehen. Dadurch werden Steuerberater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt, als hätten sie den Abschluss ihrem Mandanten zur (Papier-)Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse gegeben.