Beteiligungserwerb durch eine Erwerbergruppe, Auslegung der Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG
Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt gem. § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe natürliche oder juristische Person oder dieselbe Personenhandelsgesellschaft zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist (Definition „übertragender” und „übernehmender” Rechtsträger vgl. Rn. 41 des BStBl 2017 I S. 1645, KSt-Kartei SH, Karte 1 zu § 8c KStG).
Die Rechtsfolgen des § 8c Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 KStG treten auch in Fällen eines schädlichen Beteiligungserwerbs durch eine Erwerbergruppe ein, wenn die Voraussetzungen der Konzernklausel bezogen auf jeden einzelnen Erwerber erfüllt sind.
(vgl. auch Protokoll zur Körperschaftsteuer-Arbeitsbesprechung I/2018 vom , zu TOP IV.1.a)
FinMin Schleswig-Holstein v. - VI 3013 - S 2745 - 073Kurzinfo KSt 1/2018
Fundstelle(n):
NWB-EV 2018 S. 189 Nr. 6
WAAAG-81687