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NWB EV 5/2018 S. 153

Mietrecht – Hessens Mietpreisbremse unwirksam (LG)

Die sogenannte Mietpreisbremse in Hessen ist unwirksam.

Sachverhalt: Der Kläger mietete im Jahr 2016 eine Wohnung in Frankfurt. Mit seiner Klage wendet er sich gegen die Höhe der vereinbarten Miete. Die Wohnung liegt in einem Gebiet, das nach der Hessischen Mietbegrenzungsverordnung v.  einen angespannten Wohnungsmarkt hat. Diese Mietbegrenzungsverordnung wurde durch den Landesgesetzgeber auf Grundlage der sogenannten Mietpreisbremse (§ 556d BGB) erlassen.

Das AG Frankfurt a. M. hatte mit Urteil v.  - 33 C 3490/16 geurteilt, dass die Mietpreisbremse wirksam sei. Dem folgten die Richter des Landgerichts nicht:

  • Die Hessische Mietbegrenzungsverordnung ist nicht ordnungsgemäß begründet worden und daher unwirksam.

  • Das Begründungserfordernis ist in de...