Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei
Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
Leitsatz
1. Wird
ein umgebautes und renoviertes Gebäude zunächst an einen Dritten
(Betreiber) verpachtet und werden sodann - nach Aufteilung des Gebäudes
in Wohnungseigentum - Einheiten des Sondereigentums verbunden mit
Grundstücksmiteigentum an eine Gemeinschaft von dem Betreibervertrag
beitretenden Investoren veräußert, so ist es ernstlich zweifelhaft,
ob mit der Veräußerung eine Änderung der für den Vorsteuerabzug
maßgeblichen Verhältnisse i. S d. § 15a UStG eingetreten ist.
2. Zur
Abgrenzung des Begriffs der "Lieferung" an einzelne Erwerber bzw.
an eine Gemeinschaft von Sondereigentümern.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 10 Nr. 51 DStRE 2019 S. 372 Nr. 6 EFG 2018 S. 586 Nr. 7 UStB 2018 S. 165 Nr. 6 NAAAG-81450
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