Prämie nach § 53 Abs. 1 SGB V mindert die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen?
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Ist eine von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlte Prämie für die Nichtinanspruchnahme bestimmter ärztlicher Leistungen, die --ausgehend von der vom Versicherungspflichtigen gewählten Tarifklasse (entsprechend der Höhe seiner beitragspflichtigen Einnahmen)-- auch an etwaige Eigenbeteiligungen (Selbstbehalte) gekoppelt ist, bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wie eine Beitragsrückerstattung in Abzug zu bringen?
Oder: Werden die Vorsorgeaufwendungen nicht gemindert, weil die Versicherungsbeiträge in keinem --logischen-- Verhältnis zu der davon unabhängigen Prämie stehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAG-81428