Keine Altersvorsorgezulageberechtigung während des Sonderurlaubs nach § 28 TVöD zur Betreuung von Kindern?
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Begründet die Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs gemäß § 28 TVöD aufgrund von Kinderbetreuung eine Zugehörigkeit zum Kreis der den Pflichtversicherten gleichgestellten Personen entsprechend § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG?
Stellt eine Nichtgewährung der Altersvorsorgezulage für Altersvorsorgesparer, die Sonderurlaub nach § 28 TVöD zur Betreuung von Kindern genommen haben, eine verfassungswidrige Diskriminierung dar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAG-81424