Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2018

Abgrenzung von Neubaumaßnahmen von nach § 35a EStG begünstigten Maßnahmen

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Unter welchen Voraussetzungen gehören Handwerkerleistungen (hier: erstmaliger Außenputz und Außenanlagen) zu den nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Abgrenzung zu den nicht begünstigten Handwerkerleistungen im Rahmen von Neubaumaßnahmen)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
XAAAG-81412