Umsätze für den Unterricht als Tanzlehrerin sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit
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Sind die Umsätze für den Unterricht als Tanzlehrerin nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
CAAAG-81406