Kein deutsches Besteuerungsrecht für Anteilsveräußerungsgewinn und Gewinnausschüttung, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in Bosnien und Herzegowina angefallen sind
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Auslegung des Begriffs der Organisation der Vereinten Arbeit
Erfasst der in den Art. 8 und 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der Organisation der Vereinten Arbeit auch Kapitalgesellschaften mit Sitz in Bosnien-Herzegowina, die nach 1988 nach Maßgabe des seinerzeit geltenden Gesellschaftsrechts gegründet worden sind?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAG-81390