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BFH  - X R 11/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 93 Abs 1, EStG § 94 Abs 2

Rechtsfrage

Liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens gemäß § 93 Abs. 1 S. 2 EStG bereits dann vor, wenn die Anbieter eines Altersvorsorgevertrags infolge des Todes des Anlegers in 2006 das gesamte Kapital intern auf den Altersvorsorgevertrag der Ehefrau (zu ½ Erbin), ohne Meldung an die Zentrale Zulagenstellen für Altersvermögen, überträgt oder erst im Zeitpunkt der Auszahlung wegen Kündigung des Altersvorsorgevertrags in 2012?

Altersvorsorgezulage; Auszahlung; Frist; Kündigung; Schädliche Verwendung

Fundstelle(n):
FAAAG-81376

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